Allgemeine Verkaufsbedingungen von KM Entsorgungstechnik
1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen sind bindend für alle abgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn die der Bestellung zugrunde gelegt waren.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Leistungen unter der Angabe von Festpreisen sind gemäß dem Angebot und dem Auftrag schriftlich enthaltenden Leistungen bindend. Alle Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit eine schriftliche Bestätigung unsererseits. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine nachträgliche Korrektur etwaiger Irrtümer oder Schreibfehler in unserer Korrespondenz ist uns gestattet.
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge und allen andere Unterlagen, die unserem Schriftverkehr beigefügt sind, behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, dies betrifft insbesondere die enthaltenen Preisangaben.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, diese werden gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird gesondert zum jeweilig gültigen Steuersatz in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen sind sofort, sofern nicht anders durch uns schriftlich bestätigt nach Rechnungserhalt zahlbar. Erbrachte Dienstleistungen, Fracht- und Verpackungskosten sind generell nicht skontierbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern. Wir auch berechtigt, ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche, nach unserer Wahl den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen.
Bei Neukunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme oder per Vorauszahlung vor. Falls die Zahlungsfähigkeit zweifelhaft erscheint, kann die Lieferung jederzeit verweigert werden.
4. Lieferzeiten und Versand
Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie setzt die Verfügbarkeit von Ersatzteillieferungen, sofern für den Auftrag benötigt, vom Vorlieferanten voraus.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei der Übergabe von Waren im Werk gilt die Lieferung als erfolgt. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, Spediteure und Paketdienste.
Wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und dergleichen kann vom Auftrag nicht zurückgetreten und kein Ersatz oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
5. Gewährleistung & Haftungsausschlüsse
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und uns Beanstandungen spätestens innerhalb von 1 Werktag nach dem Erhalt der Ware anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverüglich nach Entdeckung innerhalb der Garantiefrist anzuzeigen. Die Garantie auf gelieferte Ersatzteile wird ab Gefahrenübergang für 1.000 Betriebsstunden, jedoch zeitlich begrenzt für längstens 12 Monate gewährt.
Dies gilt auch für erbrachte Werkleistungen ab ihrer Erfüllung.
Unserer Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, fehlende Wartungsarbeiten, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Wenn seitens des Auftraggebers, ohne Absprache und unserer vorherigen Genehmigung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Leistungsgegenstand ausgeführt werden, wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen sowie die Mängelgewährleistung durch uns aufgehoben. Zudem können Leistungen die durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeführt werden, nicht gegen uns geltend gemacht werden.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rügen an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus einem Delikt geltend gemacht werden; für diesen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung für unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren zurückzunehmen.
In der Zurücknahme durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Waren zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verkauft oder verpfändet und auch nicht zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Der Liefergegenstand bleibt nach Maßgabe der obigen Bestimmungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit diese Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht wirksam sind.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem deutschen Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird 34212 Melsungen vereinbart.
Wir haben jedoch das Recht, auch an dem für den Käufer zuständigem Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.